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Bilanzberichtigung: Bewirken einer Einlage, Wirksamkeit einer Steuerbilanz
(1) Eine Bilanz, in der eine Einlage des Stpfl. in der Kapitalkontenentwicklung ausgewiesen sowie eine entsprechende Verzinsung des Kapitalkontos vorgenommen worden ist, ist gem. rkr. NWB TAAAD-40827 (EFG 2010 S. 967) bzgl. des Einlagenausweises auch dann nicht fehlerhaft i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG und berechtigt nicht zu einer Bilanzberichtigung, wenn der Gesellschafter die Bilanz weder unterzeichnet, noch vermeintlich gesehen und genehmigt hat. (2) Eine Steuerbilanz ist auch ohne Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Handelsrechts zur formellen Feststellung von Jahresabschlüssen sowie gesellschaftsvertraglicher Verfahrensregelungen wirksam (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 7, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG).