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BFH 10.11.2010 XI R 79/07, NWB 2/2011 S. 100

Umsatzsteuer | Geldspielautomatenumsätze nicht befreit

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten sind aufgrund der am 6. 5. 2006 in Kraft getretenen Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG steuerpflichtig. (2) Die in dieser Vorschrift getroffene Regelung, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche „sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz” von der Steuerbefreiung ausgenommen sind, verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen [i] EuGH, Urteil v. 10. 6. 2010 - Rs. C-58/09, Leo-Libera NWB KAAAD-45042 das Grundgesetz.

Anmerkung:

Mit dieser Anschlussentscheidung zum ist geklärt, dass Geldspielautomatenumsätze seit dem 6. 5. 2006 der Umsatzsteuer unterliegen und Bemessungsgrundlage die dem Betreiber verbleibenden, um die Umsatzsteuer verminderten Kas...