Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB 2/2011 S. 104

Bankrecht | Basiszinssatz unverändert bei 0,12 %

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB berechnet: Er beträgt unverändert 0,12 %. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli angepasst. Er hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen, die säumigen Debitoren in Rechnung gestellt werden können. Der Verzugszins zwischen Unternehmen gem. § 288 Abs. 2 BGB beträgt 8,12 %; der [i]Tabelle der Basiszinssätze seit 2002 NWB CAAAD-37205Verzugszins bei Beteiligung von Verbrauchern gem. § 288 Abs. 1 BGB beträgt 5,12 %.