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Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage
Verwaltung und Gesetzgeber schließen sich BFH an
Der BFH hat mit Urteilen v. - X R 40/06 (BStBl 2010 II S. 961) und v. - VIII R 46/07 (BStBl 2010 II S. 964) zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibung nach einer Einlage Stellung genommen. Die Verwaltung ( BStBl 2010 I S. 1204) und der Gesetzgeber (Jahressteuergesetz 2010) reagierten in den vergangenen Monaten auf diese Rechtsprechung.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB AAAAB-55224 das Berechnungsprogramm „AfA und Anlagevermögen” aufrufbar.
I. Hintergrund
[i]Keine doppelte AbschreibungBei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Abschreibungen zu mindern, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 5 (früher Satz 4) EStG. Die Vorschrift, welche mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführt wurde, findet über § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG auch im Bereich der Gebäudeabschreibung Anwendung. Die Bestimmung dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Vermeidung einer – sachlich nicht gerechtfertig...