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BBK Nr. 1 vom Seite 5

Die wichtigsten ertragsteuerlichen Änderungen für Unternehmen durch das Jahressteuergesetz 2010

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 27Der Bundesrat hat Ende November 2010 dem Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) zugestimmt und ist wider Erwarten nicht der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Einige Anregungen des Bundesrates wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt, z. B. die Umsetzung der Rechtsprechung zum Arbeitszimmerabzug. Das JStG 2010 wurde am 13. 12. 2010 im BGBl 2010 I S. 1768 verkündet.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 1/2011 S. 27.

I. Teilabzugsverbot

Für die Anwendung des 40 %igen [i]Ausreichend ist die Absicht, Einnahmen zu erzielenAbzugsverbots ist künftig ausreichend, wenn die Absicht besteht, Betriebsvermögensmehrungen bzw. Einnahmen oder Vergütungen i. S. des § 3 Nr. 40 bzw. Nr. 40c EStG zu erzielen. Auf den tatsächlichen Anfall entsprechender Einnahmen kommt es danach nicht mehr an. Die Gesetzesänderung findet ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Anwendung.

II. Häusliches Arbeitszimmer

Kurz nachdem das BVerfG das [i]Übergangsregelung wird Gesetz Abzugsverbot der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2007 für verfassungswidrig erklärt hatte, reagierte das BMF und ließ den Abzug bis 1.250 € als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer ...