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NWB direkt Nr. 1 vom Seite 19

Änderungen bei Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie

Christoph Jungblut

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAD-58746 Durch das JStG 2010 (BGBl 2010 I S. 1768) werden u. a. das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) und das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) geändert. Betroffen ist die Ermittlung der Einkommensgrenze für die staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG und Wohnungsbauprämie nach dem WoPG).

Einen ausführlichen beitrag finden Sie unter NWB 1/2011 Seite 24.

Einkommensgrenze nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz: [i]§ 2 Abs. 5a EStG ist nicht mehr anzuwenden Hinsichtlich der Ermittlung der Einkommensgrenzen (bei Alleinstehenden 20.000 € bzw. 17.900 € und bei Verheirateten 40.000 € bzw. 35.800 €) wird nunmehr auf § 2 Abs. 5 EStG und nicht mehr allgemein auf § 2 EStG verwiesen; § 2 Abs. 5a EStG ist damit nicht mehr anzuwenden. Es wird das zu versteuernde Einkommen als Einkommensgrenze zugrunde gelegt, das sich aus dem Einkommensteuerbescheid ergibt bzw. ergeben würde, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt werden würde. [i]Kapitaleinkünfte: Kein Einfluss auf maßgebende EinkommensgrenzeKapitaleinkünfte, die nicht mehr Bestandteil des zu versteuernden Einkommens sind, weil sie der abgeltenden Kapitalertragsteuer (sog. Abgeltungsteuer) bzw. dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 43 Abs. 5 bzw. § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG) unterliegen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Einkommens...