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Einkommensteuer | Stipendium einer gemeinnützigen EU-/EWR-Institution steuerfrei
Nach dem kann eine in der EU oder dem EWR ansässige gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG unabhängig von einer inländischen Steuerpflicht Stipendien vergeben, die nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sind.
Nachdem die Sache erst nach geraumer Zeit vom Finanzgericht entschieden wurde und die Revision dann zunächst beim I. Senat des BFH anhängig gewesen war, hat nun der X. Senat des BFH das finanzgerichtliche Urteil bestätigt und die für die Praxis bedeutsame Frage der Steuerbefreiung im Inland gezahlter Stipendien von Gebern aus dem EU-Ausland bejaht. Problematisch war dabei vor allem die Auslegung der Verweisung auf § 5 Abs. 2 Nr. 9 KStG in § 3 Nr. 44 Satz 2 EStG und des § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG, der seinerseits auf die beschränkt Steuerpflichtige(n) i. S. des § 5 Abs. 2 Nr. 9 KStG Bezug nimmt. Mit der vom BFH gewählten ...