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BFH 25.08.2010 II R 65/08, NWB 1/2011 S. 13

Grunderwerbsteuer | Berechnung der Beteiligungsquote von 95 % bei mittelbarer Beteiligung an grundbesitzender Gesellschaft

Nach dem unterliegt der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG (i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002) der Grunderwerbsteuer, wenn die Beteiligungsquote von 95 % auf jeder Beteiligungsstufe erreicht wird. Eine Ermittlung der für die Tatbestandsverwirklichung maßgeblichen Beteiligungsquote durch Multiplikation der auf den jeweiligen Beteiligungsstufen bestehenden Beteiligungsquoten kommt nicht in Betracht.

Anmerkung:

Dass auch die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an Gesellschaften, die selbst keine Grundstücke halten, grunderwerbsteuerbar ist, wenn die Gesellschaften oder deren Tochtergesellschaften an grundstückshaltenden Gesellschaften beteiligt sind, ist durch Einbeziehung von „mittelbaren” Beteiligungen durch da...