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Grunderwerbsteuer | Berechnung der Beteiligungsquote von 95 % bei mittelbarer Beteiligung an grundbesitzender Gesellschaft
Nach dem unterliegt der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG (i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002) der Grunderwerbsteuer, wenn die Beteiligungsquote von 95 % auf jeder Beteiligungsstufe erreicht wird. Eine Ermittlung der für die Tatbestandsverwirklichung maßgeblichen Beteiligungsquote durch Multiplikation der auf den jeweiligen Beteiligungsstufen bestehenden Beteiligungsquoten kommt nicht in Betracht.
Dass auch die Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an Gesellschaften, die selbst keine Grundstücke halten, grunderwerbsteuerbar ist, wenn die Gesellschaften oder deren Tochtergesellschaften an grundstückshaltenden Gesellschaften beteiligt sind, ist durch Einbeziehung von „mittelbaren” Beteiligungen durch da...