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KSR Nr. 1 vom Seite 2

Außergewöhnliche Belastungen bei Alternativmedizin

BFH setzt neue Maßstäbe für die Anerkennung

Alois Nacke

Der BFH hat in einem neuen Urteil für Steuerpflichtige, die an einer Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung leiden, seine restriktive Rechtsprechung zu sog. alternativen Heilmethoden aufgegeben. War bisher bei Behandlungen mit wissenschaftlich umstrittenen Methoden der Nachweis der medizinischen Indikation durch eine amts- oder vertrauensärztliche Begutachtung unerlässlich, gilt diese Hürde in Zukunft nicht mehr für krebserkrankte Steuerpflichtige, deren Lebenserwartung nur noch begrenzt ist.

Behandlung mit Ukrain

Der Entscheidung lag folgender Lebenssachverhalt zugrunde: Der Kläger wurde mit seiner mittlerweile verstorbenen Ehefrau im Streitjahr 2006 zusammenveranlagt. Im August 2006 wurde bei der Ehefrau eine Krebserkrankung der Bauchspeicheldrüse diagnostiziert und bereits am eine Bauchoperation zur chirurgischen Entfernung des Tumors und seiner regionären Lymphknotenmetastasen durchgeführt. Anstelle der vom Krankenhaus angebotenen Chemotherapie führte sie eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie mit dem Präparat Ukrain in Kombination mit einer Sauerstoff-Mehrschritttherapie sowie einer Ozon-Sauerstoffbehandlung durch. Im Jahr 20...