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BMF 21.12.2010 IV A 3 - S 0062/08/10007-09, NWB 52/2010 S. 4254

Abgabenordnung | Änderung des AEAO

Mit wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) zum zweiten Mal in 2010 geändert. Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Regelungen zur Zulässigkeit eines Vorlageverlangens nach § 97 AO ohne vorheriges Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO (AEAO zu § 107), zur Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung bei unbekanntem Auslandsaufenthalt des Adressaten (AEAO zu § 122) sowie zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei einem befristeten Antrag auf Verschiebung des Prüfungsbeginns (AEAO zu § 171). Diese Änderungen gehen im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des BFH zurück.