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Schenkungsteuer auf steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Das FG Nürnberg musste sich im Urteil v. - 4 K 392/2009 NWB OAAAD-57847 mit der Frage befassen, ob eine unentgeltliche Zuwendung von Geldmitteln schenkungsteuerbar ist, wenn sie bereits als Betriebseinnahme erfasst wurde und somit der Körperschaftsteuer unterlegen hat.
Die Klägerin ist ein nicht als gemeinnützig anerkannter Verlag, der in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird. Der Verlag hatte um die Unterstützung bei der Verbreitung bestimmter Wertvorstellungen gebeten und erhielt daraufhin von Privatpersonen und Unternehmen Zuwendungen (Spenden) zur Unterstützung des Gesellschaftszwecks. Für diese Zuwendungen reichte die Klägerin in 2007 eine Schenkungsteuererklärung beim Finanzamt ein.
In den Jahren 2007/2008 führte die Klägerin gegen das FG Nürnberg bereits ein Klageverfahren, in dem es u. a. um die ertragsteuerliche Qualifizierung dieser eingenommenen Spenden ging ( NWB NAAAD-31475). Das FG Nürnberg vertrat die Auffassung, dass es sich bei diesen Spenden um körperschaftsteuerpflichtige Betriebseinnahmen handelt.
Daraufhin widerrief die Klägerin ihre Schenkungsteuererklärung, mit der Begründung, dass eine steuerbare Sch...