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NWB BB 1/2011 S. 5

Insolvenzrecht: Fiskusprivileg gekippt

Anders als bisher angekündigt wird es bei Insolvenzverfahren in Zukunft doch kein Fiskusprivileg geben. Der Fiskus ist somit auch weiterhin anderen Gläubigern eines insolventen Unternehmens gleichgestellt und erhält keine Vorzüge. Damit ist die Koalition von CDU, CSU und FDP einer Forderung von Kritikern nachgekommen, die u. a. angeführt hatten, dass das Fiskusprivileg die Liquidität sowie die Insolvenzmasse eines ohnehin in existenziellen Schwierigkeiten befindlichen Betriebs weiter belaste.