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BFH: Aufrechung durch Finanzamt in der Insolvenz
Wenn ein Insolvenzschuldner weiterhin unternehmerisch tätig sein will, so muss der Insolvenzverwalter diese Tätigkeit freigegeben haben. Durch die weitere Tätigkeit kann ein Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners entstehen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob das Finanzamt diesen Anspruch auszahlen muss oder mit eigenen Forderungen aufrechnen kann. Der BFH hat entschieden, dass ein Finanzamt mit seinen Steuerforderungen, die es zur Tabelle angemeldet hat, gegen seinen entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruch aufrechnen kann ( NWB VAAAD-56248).