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NWB Nr. 52 vom Seite 4247

Grenzwerte in der Sozialversicherung

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4287Zum ändern sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung – einige Werte sinken erstmals. Die Werte für 2011 wurden im Bundesgesetzblatt am veröffentlicht (BGBl 2010 I S. 1761).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)


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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
49.500 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
44.550 €

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
3.712,50 €/Monat, 44.550 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
West / Ost:
5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr / 4.800 €/Monat, 57.600 €/Jahr
Knappschaftliche Rentenversicherung
West / Ost:
6.750 €/Monat, 81.000 €/Jahr / 5.900 €/Monat, 70.800 €/Jahr

Bezugsgröße


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
West / Ost:
2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr / 2.240 €/Monat, 26.880 €/Jahr

Einkommensgrenze Familienversicherung


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Regelfall
365 € mtl.
Bei geringfügiger Beschäftigung
400 € mtl.

Geringfügigkeitsgrenzen


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Grenzwert für sozialversicherungsf...