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Körperschaftsteuer | Darlehenszinsen aufgrund Verstoßes von § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG 1999 gegen Art. 25 Abs. 3 DBA-Schweiz keine vGA
Die Umqualifizierung von Zinsen in vGA nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG 1999 a. F./n. F. ist nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 25 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971/1992 vereinbar (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2, § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG 1999 a. F.; § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1 Satz 2 KStG 1999 n. F.; Art. 9 Abs. 1, Art. 11 Abs. 4, Art. 25 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971/1992).
Nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG („Gesellschafter-Fremdfinanzierung”) in der in den Jahren 1999 bis 2001 gültigen Fassung galten Vergütungen für Fremdkapital, das eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft von einem nicht in Deutschland steuerpflichtigen, wesentlich am Grund- oder Stammkapital beteiligten Anteilseigner erhalten hat, als vGA, wenn eine in einem Bruchteil des Kapitals bemessene Vergütung vereinbart war und soweit das Fremdkapital zu einem Zeitpunkt des Wirtschaftsjahrs das Dreifache (Gesetzesfassung in de...