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Einkommen-/Lohnsteuer | Weiträumiges Arbeitsgebiet keine regelmäßige Arbeitsstätte
Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein ausgedehntes Waldgebiet, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 1, 2, 3, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1, Abs. 5 EStG).
Regelmäßige Arbeitsstätte ist jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb. Liegt keine regelmäßige Arbeitsstätte vor, kann der Arbeitnehmer die Fahrtkosten zur Einsatzstelle in tatsächlicher Höhe sowie Verpflegungsmehraufw...