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Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
Nach den Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist für geringwertige Wirtschaftsgüter mit AK/HK bis 150 €, über 150 € und bis 410 € und über 410 € bis 1.000 € in allen drei Fallgruppen jeweils eine Abschreibung über die Nutzungsdauer möglich. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/2892) auf eine schriftliche Anfrage aus dem Bundestag hervor.
Hierzu führte die Bundesregierung weiter aus: Hat sich der Stpfl. allerdings entschlossen, für Wirtschaftsgüter über 150 € bis 1.000 € einen Sammelposten zu bilden, gilt dies für alle Wirtschaftsgüter dieser Fallgruppe, die in diesem Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt werden (wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht). Eine individuelle Abschreibung dieser Wirtschaftsgüter ist dann nicht m...