Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 13-14 | Umsatzsteuer: Keine Istbesteuerung für Steuerberater-GmbHs

Nach einem aktuellen BFH-Urteil ist eine Steuerberatungs-GmbH nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 UStG (sog. Istbesteuerung) berechtigt. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Klarstellung des BFH, dass die sog. Sollbesteuerung, also die Umsatzbesteuerung nach vereinbarten Entgelten, nicht gegen die Verfassung verstößt.

Track 13 | Aktuelles Urteil zur Istbesteuerung einer Steuerberater-GmbH

Zum Abschluss der Rubrik „Aktuelle Urteile” möchten wir Sie noch auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer aufmerksam machen. Es ist für uns als Steuerberater auch in eigener Sache interessant.

Der BFH hat geurteilt: Eine Steuerberatungs-GmbH ist nicht berechtigt, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen. Anders als Freiberuflern bleibt einer Steuerberatungs-GmbH, die buchführungspflichtig ist, die vorteilhafte Istbesteuerung nach § 20 UStG verwehrt. Die Umsätze müssen nach den Regeln der Sollbesteuerung bereits mit der Erbringung der Leistung versteuert werden, in der Regel also, bevor der Kunde bezahlt.

Nach dem Umsatzsteuergesetz können die folgenden Unternehmer die Istbesteuerung anwenden:

  1. Erstens: Unternehmer, deren ...