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BGH 19.10.2010 VI ZR 123/09, NWB 51/2010 S. 4161

Kapitalanlagerecht | Kein Schadensersatz bei Verschweigen eines BaFin-Prozesses

Unterrichtet der Geschäftsführer einer als Treuhandkommanditistin fungierenden GmbH interessierte Kapitalanleger nicht über Bedenken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Geschäftstätigkeit einer Fondsgesellschaft, so haftet er ihnen bei einem Scheitern des Anlagekonzepts weder aus Vertrag noch aus Delikt (§ 826 BGB). Die Kläger forderten ohne Erfolg die Erstattung der von ihnen geleisteten Einlage und die Befreiung von sämtlichen Ver- pflichtungen aus dem Treuhandvertrag. Sie hatten erst nachträglich erfahren, dass die BaFin der Gesellschaft das Betreiben ihrer Finanzgeschäfte untersagt hatte (§ 37 KWG) und der Untersagung monatelange Verhandlungen über eine zulässige Anlage- und Gesellschaftsstruktur vorausgegangen waren. In der Folge gingen die F...