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Erbschaftsteuer | Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Überträgt ein Vorerbe mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft Vermögen auf den Nacherben, handelt es sich auch dann um einen gem. § 14 Abs. 1 ErbStG mit einem späteren Erwerb des Nacherben vom Vorerben zusammenzurechnenden Erwerb vom Vorerben, wenn der Nacherbe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 ErbStG beantragt, der Versteuerung der Vermögensübertragung sein Verhältnis zum Erblasser zugrunde zu legen. (2) Bei der Versteuerung des späteren Erwerbs des Nacherben vom Vorerben ist in diesem Fall § 7 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit § 6 Abs. 2 Satz 3 bis 5 ErbStG entsprechend anzuwenden.
Die Vorerbin hatte dem Kläger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ihren Erbteil geschenkt. Durch ihren Tod innerhalb der Zehnjahresfrist erbte der Kläger außerdem deren eigenes...