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BFH 26.10.2010 VII R 53/09, NWB 51/2010 S. 4158

Energiesteuer | Steuerfreie Verwendung von Schweröl

Werden Energieerzeugnisse im Rahmen der Entwicklung von Kraftstoffen in größeren Mengen zum Antrieb von Schiffsmotoren eingesetzt, kommt nach dem eine steuerfreie Verwendung der in den Motoren verbrannten Energieerzeugnisse als Probe zu Untersuchungszwecken nach § 25 Abs. 2 EnergieStG nicht in Betracht.

Anmerkung:

Das Energiesteuergesetz wimmelt von Steuerbefreiungs- und Steuerentlastungsvorschriften, deren Bedeutungsgehalt oftmals nicht so klar und eindeutig zu erkennen ist, wie man sich dies in einem Rechtsstaat wünschen würde. Dass allerdings Energieerzeugnisse, die in großen Mengen verbraucht werden, nicht als „Probe” steuerfrei verwendet werden dürfen, liegt schon begrifflich einigermaßen nahe. Mit der Steuerbefreiung von Proben will der Gesetzgeber nicht die Entwicklung besserer P...