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Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4185Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, fingiert § 1 Abs. 2a GrEStG ein auf die Übereignung eines Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft auf eine neue Personengesellschaft. Mit gleich lautenden Ländererlassen v. (BStBl 2010 I S. 245) hat die Finanzverwaltung nunmehr ihre Erlasse v. (BStBl 2003 I S. 271) aktualisiert, neu strukturiert und sich zu bisher offenen Anwendungsfragen klar positioniert.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 51/2010 S. 4185.
[i]Ausländische Personengesellschaften
Allgemeiner Teil: Erstmals geregelt ist,
dass auch ausländische Personengesellschaften vom Anwendungsbereich des
§ 1 Abs. 2a
GrEStG erfasst werden, wenn „deren rechtliche
Struktur den inländischen Personengesellschaften entspricht”.
Unklar ist, ob diesbezüglich auf den Betriebstätten-Erlass verwiesen
werden kann.
[i]Kapitalgesellschaft als
Altgesellschafter Alt- und Neugesellschafter (Tz.
2.1 und 2.2): Kapitalgesellschaften, die mittelbar oder
unmittelbar an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt sind,
können Altgesellschafter sein, deren Anteil...