Leistungen einer GmbH an einen ihrer Minderheitsgesellschafter können vGA sein, wenn der zu Grunde liegende Vertrag einem
Fremdvergleich nicht standhält
Ob ein Rechtsgeschäft zwischen der KapG und ihrem Gesellschafter gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, beurteilt sich danach,
ob die Leistungen an den Gesellschafter aus betrieblichen Gründen oder mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis gewährt
werden. Da diese Zweckrichtung ein innerer Vorgang ist, kann sie nur anhand äußerer Merkmale festgestellt werden, die auf
ihr Bestehen hindeuten. Maßgebend sind stets die Umstände des Einzelfalles.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1317 Nr. 21 ZAAAD-57852
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