Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 14 K 1804/07

Gesetze: AO § 131, BranntwMonG § 120, BranntwMonG § 141, SchaumwZwStG § 11, SchaumwZwStG § 23, SchaumwZwStG § 27, FGO § 102

Widerruf der Zulassung als berechtigter Empfänger i. S. Branntwein, Schaumwein, Wein

Leitsatz

1. Eine Zulassung zum Bezug von Branntwein u. a. unter Steueraussetzung als berechtigter Empfänger kann widerrufen werden, wenn der jederzeitige Widerruf in der Zulassung vorbehalten worden ist.

2. Bei der Entscheidung über den Widerruf handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der berücksichtigt werden darf, dass eine Beitreibung rückständiger Steuerforderungen im Vollstreckungsverfahren erfolglos geblieben ist und damit die steuerliche Zuverlässigkeit des Zulassungsinhabers in Frage steht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-57829

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen