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BFH 30.09.2010 III R 39/08, NWB 50/2010 S. 4062

Abgabenordnung | Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks

Hängt die Höhe der festzusetzenden Steuer von der Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht ab und ist diese Rechtsfrage Gegenstand eines Verfahrens beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht, wird nach dem der Rechtsschutz des Steuerpflichtigen ausreichend dadurch gewahrt, dass die Steuer insoweit vorläufig festgesetzt wird. Der Rechtsschutz des Steuerpflichtigen wird auch nicht dadurch in verfassungswidriger Weise eingeschränkt, dass die Finanzbehörde auf einen Einspruch des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung vorab über entscheidungsreife Teile seines Einspruchs entscheidet. Wird eine Steuer hinsichtlich eines solchen Musterverfahrens nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig festgesetzt, kann der Steuerpflichtige E...