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LG 06.12.2010 08 O 1140/10, NWB 50/2010 S. 4065

Bankrecht | Gebührenpflichtige Unterrichtung bei fehlgeschlagener Lastschrift unzulässig

Gebührenpflichtige Benachrichtigungen über die Nichtausführung eines Zahlungsauftrags sind auch weiterhin unzulässig. Der BGH hat solche Entgelte im Zusammenhang mit nicht ausgeführten Lastschriften und Überweisungen in der Vergangenheit mehrfach für unwirksam erkärt. Dennoch enthalten die neuen „Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren” der Banken seit Ende Oktober 2009 wieder eine Klausel, die zu einer Benachrichtigungsgebühr ermächtigt. Die Verbraucherzentrale Sachsen führte ein Musterverfahren und rät Bankkunden, die Gebühr von je Einzelfall bis zu 5 € zurückzuverlangen.