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NWB Nr. 50 vom Seite 4115

Die Erbrechtsreform 2010 in der Gestaltungspraxis

Praxisbeispiele und Formulierungsvorschläge

Dr. Eckhard Wälzholz

[i]Weirich, Erben und Vererben, 6. Aufl. 2010, NWB Verlag Herne, ISBN 978-3-482-50696-3Zum ist mit der Erbrechtsreform 2010 die wohl größte Erbrechtsreform seit dem Inkrafttreten des BGB durchgesetzt worden. Dabei ist die Reform im Ergebnis kleiner ausgefallen als dies ursprünglich vom Gesetzgeber konzipiert war. Der folgende Beitrag behandelt nicht die dogmatischen Grundlagen und deren Folgeprobleme, die durch die [i]Horn, Reform des Erbrechts, NWB 44/2008 S. 4071Erbrechtsreform 2010 ausgelöst wurden, sondern setzt deren Kenntnis voraus. Der Beitrag gibt vielmehr Empfehlungen und Formulierungsvorschläge zur konkreten Umsetzung von Gestaltungsproblemen als Folge der Erbrechtsreform.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einführung

[i]Inkrafttreten zum 1. 1. 2010Die Erbrechtsreform 2010 ist zum in Kraft getreten. Nach der allgemeinen Übergangsregelung in Art. 229 § 23 EGBGB gelten die neuen Bestimmungen für alle Todesfälle, die ab dem eingetreten sind. Für früher eingetretene Erbfälle gilt hingegen das alte Erbrecht weiter. Lediglich zum Verjährungsrecht wurden Sonderbestimmungen getroffen (Art. 229 § 23 Abs. 1–3 EGBGB; s. Hieke, FPR 2008 S. 553, 554). Da die Reform des Erbrechts damit auch in der Vergangenheit bereits gewählte Gestaltungen beeinflusst und insbesondere auch Auswirkungen auf...