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NWB Nr. 50 vom Seite 4092

Änderungen des Umsatzsteuerrechts

JStG 2010 und Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Ferdinand Huschens

Der Bundestag hat am das JStG 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (BT- Drucks. 17/3449, 17/3549) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines JStG 2010 (BT-Drucks. 17/2249, 17/2823) angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Durch die Art. 4 und 5 des Gesetzes ist erneut eine Vielzahl von Vorschriften des UStG und der UStZustV geändert worden, und zwar im Wesentlichen mit Wirkung vom . Den Schwerpunkt bilden Änderungen des UStG zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, zur Anpassung an EU-Recht (insbesondere § 15 Abs. 1b UStG zum Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke) und zur Berücksichtigung aktueller Entwicklungen, u. a. bei der Einfuhr (§ 5 UStG) sowie durch Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens für Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen, für Leistungen von Gebäudereinigern sowie für Lieferungen bestimmter Goldwaren. Durch die Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen wurde § 59 Satz 2 UStDV neu gefasst. Die in dem Referentenentwurf des BMF noch vorgesehenen Änderungen der §§ 9 ff. UStDV zu den Beleg- und Buchnachweisen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlich...