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StuB Nr. 23 vom Seite 916

Elektronische LSt-Abzugsmerkmale und Übergangsregelung

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert

Eigentlich sollten die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Wirkung ab 2011 die Papierlohnsteuerkarte ersetzen (§ 39e EStG). In 2011 ist das elektronische Verfahren jedoch noch nicht einsatzfähig. Da die Lohnsteuer-Karte in Papierform für 2011 nicht mehr ausgegeben wird, sieht der Gesetzgeber in § 52b EStG i. d. F. des JStG 2010 Übergangsregelungen für einen Übergangszeitraum vor (siehe IV C 5 – S 2363/07/0002-03 NWB QAAAD-53581 (BStBl I S. 762)). Danach gilt insbesondere die Papierlohnsteuerkarte 2010 für die Lohnabrechnungen 2011 weiter. An die Eintragungen ist der Arbeitgeber für Abrechnungszwecke zwingend gebunden. Der Arbeitnehmer muss seinerseits die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ändern lassen, sofern diese nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (z. B. dauerndes getrennt leben seit 2010 mit der Folge, dass die Steuerklasse I oder II auf der jeweiligen Lohnsteuerkarte zu vermerken ist). Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge oder Faktoren müssen nicht zwingend geändert werden, selbst wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Zum soll das neue Verfahren erstmalig für den Lohnsteuerabzug eingesetzt werden. D...