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IWB Nr. 23 vom Seite 886

Neues Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

„Steuerdeal” mit vielen offenen Fragen

Andreas Kolb · und Markus Baumgartner

Seit Monaten belastete der Streit um deutsche Anleger mit unversteuertem Vermögen auf Schweizer Bankkonten und gestohlene Steuerdaten das Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz. Diese Beziehungen scheinen sich langsam wieder zu normalisieren. Der Grund liegt darin, dass die Schweiz und Deutschland am ein Protokoll zur Revision des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet haben. Ferner wurden die Eckwerte für die Ausarbeitung eines Zusatzabkommens – sog. Steuerdeal – veröffentlicht.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in IWB 23/2010 S. 857.

I. Protokoll zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens

[i]Neue Regelungen des revidierten AbkommensNach dem revidierten DBA wird die Schweiz den deutschen Behörden auf begründete Anfrage hin (d. h. nicht automatisch, nicht spontan) Auskünfte erteilen, welche für die Veranlagung oder für ein Steuerstrafverfahren benötigt werden. Obwohl das schweizerische Steuerrecht das Bankgeheimnis im Veranlagungsverfahren und bei Steuerhinterziehung (nicht aber bei Steuerbetrug) grundsätzlich schützt, wird es im Verhältnis zu den deutschen Steuerbehörden generell aufgehoben. Immerhin sind sog. Fishing Expeditions untersagt...