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Pauschalen für Übernachtungen im Ausland
Hinweis: Das Berechnungsprogramm „Reisekosten Ausland” finden Sie unter NWB JAAAD-55617.
I. Werbungskostenabzug und Arbeitgebererstattung nach aktueller Verwaltungsanweisung
R 9.7 LStR gibt die aktuelle Verwaltungsauffassung zum Werbungskostenabzug von Übernachtungskosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten und zur diesbezüglichen lohnsteuer- und beitragsfreien Erstattungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber wieder. [i]Übernachtungskosten: tatsächliche Aufwendungen für UnterkunftNach Abs. 1 Satz 1 sind Übernachtungskosten die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung entstehen. Nach Abs. 2 können die tatsächlichen Übernachtungskosten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit als Reisekosten angesetzt und als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie nicht vom Arbeitgeber nach § 3 Nr. 13 (öffentlicher Dienst) oder Nr. 16 EStG (Privatwirtschaft) steuerfrei ersetzt werden. [i]Übernachtungsgelder für In- und AuslandssachverhalteAbs. 3 der Verwaltungsvorschrift regelt ferner, dass der Arbeitgeber für jede Übernachtung im Inland einen Pauschbetrag von 20 € steuerfrei erstatten darf (Satz 1). Bei Übernachtungen im Ausland dürfen die Übernachtungskosten ohne Einzelnachweis der tatsächlic...