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Umschuldungen beim Schuldnerunternehmen
I. Grundlagen
1. Rechtliche Strukturen
Umschuldungsaktionen haben Konjunktur. Aus Sicht der Gläubiger stellt sich die Frage des Erfordernisses einer außer S. 363planmäßigen oder Teilwertabschreibung auf die Forderung oder eines Abgangs. Der Schuldner will wissen, ob die erforderliche Rechtsgestaltung zum Abgang der bestehenden Verbindlichkeit und zum Zugang einer neuen führt. Zivilrechtlich ist zu unterscheiden zwischen
Inhaltsänderung eines bestehenden Schuldverhältnisses durch Vertrag gem. § 311 Abs. 1 BGB und
Schuldumschaffung (Novation), also Ersatz eines bisherigen Schuldverhältnisses durch ein anderes.
Die erstgenannte Variante kann z. B. in einer Stundungsvereinbarung, Laufzeitveränderung, Zinsanpassung etc. bestehen. Die Grenzen zwischen einer Vertragsänderung und der Aufhebung des bislang gültigen Vertrags mit Neubegründung eines Schuldverhältnisses verlaufen fließend . „Im Zweifel” soll bei der Auslegung von einem Änderungsvertrag und nicht von einer Novation auszugehen sein. Allerdings bestehen in solchen Fällen immer Zweifel, so dass die beliebte Klausel „im Zweifel” inhaltslos ist. Genauso nichtssagend sind die Kriterie...