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BGH 06.10.2010 VIII ZR 271/09, NWB 49/2010 S. 3944

Mietrecht | Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Kündigung durch gewerblichen Großvermieter

In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Daher sind die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt vom Mieter dann nicht zu erstatten.