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Wirtschaftstrafrecht | Kein Beweisverwertungsverbot für illegale Steuersünder-Daten
Daten-CDs mit belastenden Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher dürfen von den deutschen Behörden angekauft werden und sind im Strafverfahren verwertbar. Es ist von Verfassung wegen nicht zu beanstanden, dass ein Strafgericht den für eine Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht auch auf die Erkenntnisse aus solchen Daten stützt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten von Informanten im In- oder Ausland ursprünglich rechtmäßig war. Bei rechtsfehlerhafter Beweiserhebung macht die sog. Fernwirkung eine Verwertung der gewonnenen Beweise nicht stets für das gesamte Strafverfahren unzulässig. Ein Beweisverwertungsverbot besteht selbst dann nicht, wenn bei der Datenbeschaffung nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt wurde. Auch die Umg...