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Einkommensteuer | Ehegattensplitting für Lebenspartner
Das FG Niedersachsen hat am entschieden, dass der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting verfassungswidrig ist und hat den angefochtenen Einkommensteuerbescheid deswegen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes von der Vollziehung ausgesetzt. Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe sei es dem Gesetzgeber grds. zwar nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen. Gehe die Förderung der Ehe jedoch mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese mit der Ehe vergleichbar seien, rechtfertige die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht. Zwar habe der BFH in der Vergangenheit die steuerliche Ungleichbehandlung eingetragene...