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NWB Nr. 49 vom Seite 3945

Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige

[i]NWB ReformRadar unter www.nwb.deDie Bundesregierung hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung erarbeitet. Die Regelungen zur Selbstanzeige (§ 371 AO) sollen hiernach verschärft werden. Insbesondere soll bei einer Selbstanzeige nur dann Straffreiheit eintreten, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller infrage kommenden Steuerarten zutreffend nacherklärt werden. Das bedeutet, aus sämtlichen strafrechtlich bisher noch nicht verjährten Besteuerungszeiträumen müssen die unterlassenen oder unvollständigen Angaben vollständig nachgeholt bzw. sämtliche Unrichtigkeiten vollumfänglich berichtigt werden. Vgl. ausführlich zum Referentenentwurf Korn/Strahl, NWB 49/2010 S. 3946, 3978 (dieses Heft).