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KSR Nr. 12 vom Seite 9

Steuerberatungskosten bei Personengesellschaften

Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Pflichten der Gesellschafter

Tim Lühn

Der BFH hat klargestellt, dass eine Personengesellschaft die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für von ihr bezogene Dienstleistungen, die der Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dienen, nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Sachverhalt

Im Streitfall versagte das Finanzamt einer GmbH & Co. KG den Vorsteuerabzug für Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung der Gewinnanteile ihrer Gesellschafter, der Erstellung der Feststellungserklärung sowie Hilfestellung bei Vorauszahlungsanträgen der einzelnen Gesellschafter durch Information auch über die Ergebnisse der Folgejahre entstanden waren. Der BFH bestätigte den Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die GmbH & Co. KG hinsichtlich dieser Steuerberatungskosten.

Berechtigung zum Vorsteuerabzug nur hinsichtlich der Steuerberatungskosten zur Gewinnermittlung

Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ist im Streitfall nach Ansicht des BFH berechtigt, weil eine Personengesellschaft, die auf ihre Kosten von einem Steuerberater die Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nebst Vermögensaufstellungen erstellen lässt, allein hinsichtlich der Steuerb...