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Umsatzsteuer | Einschränkung der Ist-Besteuerung für Freiberufler
Die Ist-Besteuerung für Freiberufler nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG ist nicht möglich, wenn der Unternehmer buchführungspflichtig ist oder freiwillig Bücher führt. Damit scheidet die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG aus:
für eine Freiberufler-GmbH wie z. B. eine Steuerberatungs-GmbH, da sie buchführungspflichtig ist und im Übrigen auch keine freiberuflichen Einkünfte i. S. von § 18 EStG erzielt, sondern kraft Rechtsform gewerblich tätig ist;
für einen Freiberufler, der seinen Gewinn freiwillig nach § 4 Abs. 1 EStG durch Bestandsvergleich ermittelt und zudem auch über der Umsatzgrenze des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG liegt. Der Ausschluss von der Ist-Besteuerung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG greift hier also unabhängig von der Rechtsform des Freiberuflers.
Das Urteil des BFH betraf zwar eine Steuerberatungs-GmbH, geht aber deutlic...