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BBK Nr. 23 vom Seite 1128

Bilanzpolitik für 2010 im ersten Jahresabschluss nach BilMoG

Ausnutzung von Ermessensspielräumen und Wahlrechten

Frank Stahl und und Ulrich Burkhardt

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. Auflage, Herne 2011Die Intention der BilMoG-Reform war, das bewährte deutsche Bilanzrecht attraktiver und kostengünstiger zu gestalten sowie es an die IFRS anzugleichen, ohne jedoch die Komplexität der IFRS zu übernehmen. Es entstehen explizit für kleinere bzw. mittelständische Unternehmen Entlastungen gegenüber den internationalen Rechnungslegungsstandards . Durch Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit, Anpassung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie Abschaffung zahlreicher Wahlrechte hat sich der Abschluss deutlich an die IFRS angenähert. Dem Bilanzierenden eröffnen sich aber weiterhin zahlreiche Ermessensspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten, die im Folgenden erläutert werden.

I. Bilanzpolitik (allgemein)

1. Begriff

Die Bilanzpolitik im Allgemeinen bezeichnet alle Mittel und Methoden, die während eines Geschäftsjahres und bei der Aufstellung des Jahresabschlusses [i]Definition „Bilanzpolitik”vorgenommen werden, um die Ziele des Unternehmens zu verfolgen und die Bilanzadressaten in diesem Sinne zu beeinflussen. Dies wird insbesondere durch Nutzung von Bewertungswahlrechten, Ermessensspielräumen und ...