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IDW | Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Der HFA des IDW hat am die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet .
Die [i]Anwendung ab 2009mit dem BilMoG eingefügten Vorschriften sind für Jahres- und Konzernabschlüsse bereits ab 2009 einschlägig. Im Grundsatz sind zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden Unternehmen und Personen anzugeben. Die Berichtspflicht erstreckt sich auf Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte sowie auf weitere Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind..
[i]AnwenderkreisKleine Kapitalgesellschaften brauchen die Angaben nicht zu machen. Für mittelgroße gilt: Nur AG müssen die Angabe m...