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FG Köln Urteil v. - 2 K 4328/03 EFG 2011 S. 809 Nr. 9

Gesetze: EStG § 50d Abs 1 Satz 2EStGAnlage 2 KStG § 8b Abs 1 Satz 1 Richtlinie 2003/123/EG EStG § 43b

Kapitalertragsteuererstattung:

Societé par actions simplifiée, Mutter-Tochter-Richtlinie

Leitsatz

1) Die"Societé par actions simplifiée" französischen Rechts ist bis zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom von § 43b Abs. 2 S. 1 EStG i.V.m. Anlage 2 zu § 43b EStG nicht erfasst.

2) Die Erstattung von Kapitalertragsteuern kann in analoger Anwendung von § 8b Abs. 1 S. 1 KStG i.V.m. § 50d Abs. 1 EStG nur beim örtlich zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 809 Nr. 9
IWB-Kurznachricht Nr. 13/2011 S. 466
DAAAD-56468

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