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Mietrecht | Keine Minderung bei deutlichem Hinweis im Mietvertrag auf mögliche Flächenunterschreitung
Die Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10 % ist nicht zulässig, wenn der Vermieter in dem Vertrag ausdrücklich auf die fehlende Verbindlichkeit der Quadratmeterangabe hingewiesen hat. Im Streitfall geschah dies durch die Formulierung: „Vermietet werden (…) folgende Räume: (…) als Wohnraum, deren Größe ca. (…) m 2 beträgt. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume.”