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BFH 17.06.2010 VI R 20/09, NWB 48/2010 S. 3859

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Kindern: Altersgrenze

Nach dem war die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung oder einer Übergangs- oder Wartezeit durch das StÄndG 2007 ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar.

Anmerkung:

Geht man davon aus, dass mit dem Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG der Berücksichtigung des Existenzminimums eines Unterhaltsberechtigten in verfassungsrechtlicher Hinsicht Genüge getan ist, könnte der Gesetzgeber wohl noch eine weitergehende Absenkung der Altersgrenze für den Kinderlastenausgleich vorsehen. Jedenfalls betont das Urteil die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers sehr stark und räumt den Haushaltsinteressen des Staats den Vorrang gegenüber den finanziellen Bedürfnissen unterhaltsverpflichteter Eltern ein. Man muss woh...