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BFH 30.09.2010 IV R 28/08, NWB 48/2010 S. 3858

Einkommensteuer | Immaterielles Wirtschaftsgut „Ackerquote”

Nach dem ist ein immaterielles Wirtschaftsgut „Ackerprämienberechtigung” (Ackerquote) im Geltungsbereich der KultPflAZV und der FlächenZV erst in dem Zeitpunkt entstanden, in dem es in den Verkehr gebracht worden ist. In den Verkehr gebracht wurde die Ackerprämienberechtigung entweder mit der Erteilung einer Genehmigung eines Flächenaustauschs im Zusammenhang mit einer Verpachtung bzw. Anpachtung von Ackerflächen oder dadurch, dass sie von den Vertragsbeteiligten zum Gegenstand des Kauf- oder Erwerbsvertrags gemacht worden ist.

Anmerkung:

Obwohl die sog. Ackerquote als selbständiges Wirtschaftsgut erst mit der behördlichen Genehmigung entstehen konnte, hätten die Vertragsbeteiligten auch im Streitfall die „Ackerprämienberechtigung” zum Gegenstand eines Kaufvertrags ...