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OFD 05.11.2010 ESt Nr. 30/2005, NWB 48/2010 S. 3858

Einkommensteuer | Abzug von Schulgeld als Sonderausgaben

Bislang wurde die Auffassung vertreten, dass die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG voraussetzt, dass die Eltern die Schulgeldzahlung aus eigener Verpflichtung (d. h. als Vertragspartner der Schule) erbringen. War hingegen das (volljährige) Kind Vertragspartner der Schule und somit Zahlungsverpflichteter, konnten die Schulgeldzahlungen der Eltern nicht im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. An dieser Auffassung hält die OFD Münster mit aktualisierter Kurzinfo ESt v. nicht mehr fest. Auf Bund-Länder-Ebene wurde beschlossen, dass für den Abzug der Schulgeldzahlungen nicht von Bedeutung ist, wer Vertragspartner der Schule ist. Die Aufwendungen sind demjenigen zuzurechnen, der sie wirtschaftlich getragen hat. Erhält der Steuerpflichtige...