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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Controlling

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

C. ist die zielorientierte Planung und Kontrolle, Steuerung und Information der Unternehmung und ihrer Teilbereiche. C. nutzt insbesondere das Instrumentarium der Erfolgs- und Liquiditätssteuerung.

Problem:

Es existiert bis heute keine feste und allgemein anerkannte C.- Definition. Die Aufgaben des C. wurden vom Financial Executives Institute (FEI) folgendermaßen aufgelistet:

(1) Planung: Aufstellung, Koordinierung und Überwachung von Unternehmensplänen (Gewinn-, Investitions-, Finanzierungs-, Absatz-, Kostenpläne).

(2) Berichterstattung und Interpretation: Soll-Ist-Vergleich, Abweichungsanalyse, Bericht an Management und Kapitaleigner.

(3) Beratung: Alle betrieblichen Entscheidungsträger sind über Zielerreichung und Wirksamkeit der Richtlinien und der Organisationsstruktur bewertend zu informieren.

(4) Steuern: Aufstellung und Anwendung von Richtlinien für die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten.

(5) Berichterstattung an staatliche Stellen: Berichte sind von der C.- Abteilung zu koordinieren.

(6) Vermögenssicherung: Aufbau eines innerbetrieblichen Kontrollsystems und Überwachung des Versicherungsschutzes...