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BFH 01.07.2010 IV R 34/07, StuB 22/2010 S. 885

Zugehörigkeit von Veräußerungsgewinnen einer Personengesellschaft zum Betriebsaufgabegewinn oder zum laufenden Gewinn

Veräußerungen finden grundsätzlich „im Rahmen” der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe statt, wenn die Wirtschaftsgüter in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder der Betriebsaufgabe veräußert werden. Veräußerungsgeschäfte führen aber auch dann, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder mit einer Betriebsaufgabe durchgeführt werden, zu laufenden Gewinnen bzw. Verlusten, wenn sie auf einer im Wesentlichen unveränderten Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit beruhen (Bezug: § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 3, § 34 EStG).

Praxishinweise

Bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe durch eine Personengesellschaft ist für die Beurteilung, ob eine Veräußerung eines Wirtschaftsguts auf der im Wesentlichen ...