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Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der Bundesrat hat am beschlossen, der Verordnung gem. Art. 80 Abs. 2 GG zuzustimmen (BR-Drucks. 587/10 Beschluss). Die vorliegende Verordnung fasst als sog. Mantelverordnung den Änderungsbedarf mehrerer steuerlicher Einzelverordnungen zur Verfahrenserleichterung in einer Verordnung zusammen, der sich im Jahresverlauf in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat. Betroffen sind insbesondere folgende Regelungsbereiche:
Anpassung an organisatorische Veränderungen in der Sozialverwaltung der Länder (§ 65 EStDV).
Folgeänderung im Lohnsteuerabzugsverfahren (Lohnkonto) nach einer Änderung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung und Übertragung der Genehmigung, Ausnahmen von den Aufzeichnungen im Lohnkonto zuzulassen, auf das Betriebsstättenfinanzamt (§ 4 LStDV)....