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StuB 22/2010 S. 888

Unkenntnis von BFH-Entscheidungen

Ein Steuerberater braucht eine nicht mit einem Leitsatz versehene Entscheidung des BFH, die lediglich in einer nicht amtlichen Entscheidungssammlung, aber in keiner der einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften abgedruckt wurde, vorbehaltlich anderer Hinweise nicht zu kennen. Der mit der Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten betraute Steuerberater muss Mandanten auf eine etwaige Gemeinschaftswidrigkeit der Besteuerung erst hinweisen, sobald der BFH dahin lautende Bedenken in einer Entscheidung, die dem Steuerberater bekannt sein muss, äußert. Die Klage auf Schadenersatz hatte daher nur teilweise Erfolg ( NWB DAAAD-54420).