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IWB Nr. 22 vom Seite 842

Neues im dänischen Steuerrecht ab 2010

Aktuelle Entwicklungen

Isolde Schulze

Mit dem sog. Forårspakke 2.0 (Frühjahrspaket) hat Dänemark eine Steuerreform eingeleitet, deren Hauptziel die Entlastung der Besteuerung von Arbeitseinkünften ist. Die meisten Änderungen entfalten ihre Wirkung in den Jahren 2010 und 2011, einzelne Teile treten erst im Jahr 2012 in Kraft und werden schrittweise bis 2019 umgesetzt. Gegenfinanziert werden die Steuerentlastungen einerseits durch die Herabsetzung von steuerlichen Abzugsbeträgen und andererseits durch die Erhöhung von Energie- und Umweltabgaben bzw. die Gesundheit fördernde Abgaben.

I. Neuerungen ab 2010

1. Änderung der Steuersätze

[i]Steuersenkungen bei der Besteuerung von ArbeitseinkommenDänemark kennt einen progressiven Steuertarif für die staatlichen Steuern, der sich bis einschließlich 2009 in drei Gruppen einteilte: bundskat (5,04 % bis 347.200 DKK = ca. 46.730 €), mellemskat (6 % ab 347.200 DKK) und topskat (15 % ab 347.200 DKK). Ab dem Jahr 2010 fällt die mellemskat ersatzlos weg. Die bundskat wird auf 3,67 % für die Jahre 2010 und 2011 gesenkt und die topskat beginnt erst ab 389.900 DKK. Der Gesundheitsbeitrag (sundhedsbidrag) bleibt für 2010 und 2011 unverändert bei 8 % und fällt dann bis 2018 auf 1 %. Die bundskat erhöht sich entsprechend um je 1 % bis 2018 wieder auf 10...